<!--[-->Änderung der Prüfungsordnung für Kindergarten‑ und Sozialpädagogik (2009)<!--]-->
Änderung der Prüfungsordnung für Kindergarten‑ und Sozialpädagogik (2009)
Verordnung vom 09.06.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 erweitert die Prüfungswahl für Lehramtskandidaten in Kindergarten‑ und Sozialpädagogik, definiert das Prüfungsgebiet neu und tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur6/9/2009XXIV
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 erweitert die Prüfungswahl für Lehramtskandidaten in Kindergarten‑ und Sozialpädagogik, definiert das Prüfungsgebiet neu und tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Definition des Prüfungsgebiets wird präzisiert: Es umfasst den gesamten Lehrstoff des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes und ggf. zusätzlich die Präsentationsinhalte.
  • Eine mündliche Teilprüfung kann nach Wahl des Kandidaten in einem von elf definierten Fachgebieten (Litera a‑k) abgelegt werden, wobei bestimmte Kombinationen mit anderen Prüfungsgebieten ausgeschlossen sind.
Dokumente (PDFs)
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