Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur6/9/2009XXIV
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 erweitert die Prüfungswahl für Lehramtskandidaten in Kindergarten‑ und Sozialpädagogik, definiert das Prüfungsgebiet neu und tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Schwerpunkte
- Die Definition des Prüfungsgebiets wird präzisiert: Es umfasst den gesamten Lehrstoff des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes und ggf. zusätzlich die Präsentationsinhalte.
- Eine mündliche Teilprüfung kann nach Wahl des Kandidaten in einem von elf definierten Fachgebieten (Litera a‑k) abgelegt werden, wobei bestimmte Kombinationen mit anderen Prüfungsgebieten ausgeschlossen sind.
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