Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 erweitert die Prüfungswahl für Lehramtskandidaten in Kindergarten‑ und Sozialpädagogik, definiert das Prüfungsgebiet neu und tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur6/9/2009XXIV
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 erweitert die Prüfungswahl für Lehramtskandidaten in Kindergarten‑ und Sozialpädagogik, definiert das Prüfungsgebiet neu und tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Schwerpunkte
- Die Definition des Prüfungsgebiets wird präzisiert: Es umfasst den gesamten Lehrstoff des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes und ggf. zusätzlich die Präsentationsinhalte.
- Eine mündliche Teilprüfung kann nach Wahl des Kandidaten in einem von elf definierten Fachgebieten (Litera a‑k) abgelegt werden, wobei bestimmte Kombinationen mit anderen Prüfungsgebieten ausgeschlossen sind.
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