Änderung der Suchtgiftverordnung – neue Regelungen für decocainierte Kokaprodukte und weitere Substanzen
Verordnung vom 15.06.2009Zusammenfassung
Die 2009 erlassene Verordnung ändert die Suchtgiftverordnung: Sie erlaubt decocainierte Kokablatt‑Extrakte in Lebensmitteln bis zu einem Grenzwert von 1,25 ppm und fügt die Substanzen Oripavin sowie Benzylpiperazin (BZP) in die Liste der kontrollierten Stoffe ein.Bundesministerium für Gesundheit6/15/2009XXIV
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die 2009 erlassene Verordnung ändert die Suchtgiftverordnung: Sie erlaubt decocainierte Kokablatt‑Extrakte in Lebensmitteln bis zu einem Grenzwert von 1,25 ppm und fügt die Substanzen Oripavin sowie Benzylpiperazin (BZP) in die Liste der kontrollierten Stoffe ein.Schwerpunkte
- Es wird eine Ausnahme für decocainierte Kokablatt‑Extrakte eingeführt, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, wenn ihr Gehalt an Kokain, Ecgonin und anderen Alkaloiden 1,25 ppm nicht überschreitet.
- Der Wirkstoff Oripavin wird zwischen den Einträgen „Norpipanon“ und „Oxycodon“ in die Liste der kontrollierten Substanzen aufgenommen.
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