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Änderung der Suchtgiftverordnung – neue Regelungen für decocainierte Kokaprodukte und weitere Substanzen
Verordnung vom 15.06.2009

Zusammenfassung

Die 2009 erlassene Verordnung ändert die Suchtgiftverordnung: Sie erlaubt decocainierte Kokablatt‑Extrakte in Lebensmitteln bis zu einem Grenzwert von 1,25 ppm und fügt die Substanzen Oripavin sowie Benzylpiperazin (BZP) in die Liste der kontrollierten Stoffe ein.
Bundesministerium für Gesundheit6/15/2009XXIV
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die 2009 erlassene Verordnung ändert die Suchtgiftverordnung: Sie erlaubt decocainierte Kokablatt‑Extrakte in Lebensmitteln bis zu einem Grenzwert von 1,25 ppm und fügt die Substanzen Oripavin sowie Benzylpiperazin (BZP) in die Liste der kontrollierten Stoffe ein.

Schwerpunkte

  • Es wird eine Ausnahme für decocainierte Kokablatt‑Extrakte eingeführt, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, wenn ihr Gehalt an Kokain, Ecgonin und anderen Alkaloiden 1,25 ppm nicht überschreitet.
  • Der Wirkstoff Oripavin wird zwischen den Einträgen „Norpipanon“ und „Oxycodon“ in die Liste der kontrollierten Substanzen aufgenommen.
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Stöger Alois, diplômé

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