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Änderung der Suchtgiftverordnung – neue Regelungen für decocainierte Kokaprodukte und weitere Substanzen Verordnung vom 6/15/2009
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Bundesministerium für Gesundheit6/15/2009XXIV
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die 2009 erlassene Verordnung ändert die Suchtgiftverordnung: Sie erlaubt decocainierte Kokablatt‑Extrakte in Lebensmitteln bis zu einem Grenzwert von 1,25 ppm und fügt die Substanzen Oripavin sowie Benzylpiperazin (BZP) in die Liste der kontrollierten Stoffe ein.

Schwerpunkte

  • Es wird eine Ausnahme für decocainierte Kokablatt‑Extrakte eingeführt, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, wenn ihr Gehalt an Kokain, Ecgonin und anderen Alkaloiden 1,25 ppm nicht überschreitet.
  • Der Wirkstoff Oripavin wird zwischen den Einträgen „Norpipanon“ und „Oxycodon“ in die Liste der kontrollierten Substanzen aufgenommen.
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