Zusammenfassung
Die Herkunftsstaaten‑Verordnung legt sechs Länder als sichere Herkunftsstaaten fest, wodurch Asylanträge aus diesen Staaten schneller abgelehnt werden können. Sie trat am 1. Juli 2009 in Kraft.Bundesministerium für Inneres6/16/2009XXIV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Herkunftsstaaten‑Verordnung legt sechs Länder als sichere Herkunftsstaaten fest, wodurch Asylanträge aus diesen Staaten schneller abgelehnt werden können. Sie trat am 1. Juli 2009 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert sechs Staaten – Bosnien‑ und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien – als sichere Herkunftsstaaten.
- Die Verordnung trat am 1. Juli 2009 in Kraft.
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