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Herkunftsstaaten‑Verordnung (Sichere Herkunftsstaaten)
Verordnung vom 16.06.2009

Zusammenfassung

Die Herkunftsstaaten‑Verordnung legt sechs Länder als sichere Herkunftsstaaten fest, wodurch Asylanträge aus diesen Staaten schneller abgelehnt werden können. Sie trat am 1. Juli 2009 in Kraft.
Bundesministerium für Inneres6/16/2009XXIV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Herkunftsstaaten‑Verordnung legt sechs Länder als sichere Herkunftsstaaten fest, wodurch Asylanträge aus diesen Staaten schneller abgelehnt werden können. Sie trat am 1. Juli 2009 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert sechs Staaten – Bosnien‑ und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien – als sichere Herkunftsstaaten.
  • Die Verordnung trat am 1. Juli 2009 in Kraft.
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