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Herkunftsstaaten‑Verordnung (Sichere Herkunftsstaaten) Verordnung vom 6/16/2009
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Bundesministerium für Inneres6/16/2009XXIV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Herkunftsstaaten‑Verordnung legt sechs Länder als sichere Herkunftsstaaten fest, wodurch Asylanträge aus diesen Staaten schneller abgelehnt werden können. Sie trat am 1. Juli 2009 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert sechs Staaten – Bosnien‑ und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien – als sichere Herkunftsstaaten.
  • Die Verordnung trat am 1. Juli 2009 in Kraft.
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