Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/19/2009XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Abschnitt der A2 Süd (km 177,974‑173,531) als Messstrecke fest, auf dem die Durchschnittsgeschwindigkeit mit einer bildgebenden Technik überwacht wird. Beginn und Ende der Messstrecke müssen angekündigt werden.Schwerpunkte
- Ein Abschnitt der A2 Süd zwischen den Kilometerpunkten 177,974 und 173,531 wird als Messstrecke festgelegt, auf dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik überwacht wird.
- Der Beginn und das Ende der Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmer über die Überwachung informiert sind.
Dokumente (PDFs)
