<!--[-->Meldepflichtige Käsesorten für das Milchwirtschaftsjahr 2009/2010<!--]-->
Meldepflichtige Käsesorten für das Milchwirtschaftsjahr 2009/2010
Verordnung vom 19.06.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche vier Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2009/2010 gemeldet werden müssen und definiert den Meldezeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/19/2009XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche vier Käsesorten im Milchwirtschaftsjahr 2009/2010 gemeldet werden müssen und definiert den Meldezeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Meldezeitraum für das Milchwirtschaftsjahr 2009/2010 (01.07.2009 – 30.06.2010).
  • Vier Käsesorten – Bergkäse, Gouda, Speisetopfen und Cottage Cheese – werden als meldepflichtig festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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