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Änderung der Arzneitaxe 2009 – neue Preisansätze für Medikamente Verordnung vom 6/23/2009
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Bundesministerium für Gesundheit6/23/2009XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 182/2009‑Verordnung des Bundesministers für Gesundheit aktualisiert die Österreichische Arzneitaxe. Sie legt neue Preisansätze für viele Arzneimittel fest und tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung 182/2009 ändert die Arzneitaxe und legt fest, dass die überarbeitete Anlage B ab dem 1. Juli 2009 gilt.
  • Novellierungsanordnung 1 fügt einen neuen Absatz 36 hinzu, der das Inkrafttreten der Anlage B regelt.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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