Zusammenfassung
Die 182/2009‑Verordnung des Bundesministers für Gesundheit aktualisiert die Österreichische Arzneitaxe. Sie legt neue Preisansätze für viele Arzneimittel fest und tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit6/23/2009XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 182/2009‑Verordnung des Bundesministers für Gesundheit aktualisiert die Österreichische Arzneitaxe. Sie legt neue Preisansätze für viele Arzneimittel fest und tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung 182/2009 ändert die Arzneitaxe und legt fest, dass die überarbeitete Anlage B ab dem 1. Juli 2009 gilt.
- Novellierungsanordnung 1 fügt einen neuen Absatz 36 hinzu, der das Inkrafttreten der Anlage B regelt.
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