Änderung der Deponieverordnung 2008 (pH‑Grenzwerte & § 49‑Umstrukturierung) Verordnung vom 6/24/2009
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/24/2009XXIV
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung 185/2009 ändert die Deponieverordnung 2008: Sie ergänzt eine Fußnote zu pH‑Werten und Leitfähigkeit in Tabelle 2 und strukturiert § 49 neu, wobei das Inkrafttreten am 1. Juli 2009 festgelegt wird.Schwerpunkte
- Die Änderung wird auf Grundlage mehrerer Paragraphen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 erlassen.
- In Anhang 1, Tabelle 2 wird Fußnote 5 eingefügt, die einen zulässigen pH‑Wert von 6,5 bis 12 festlegt und bei pH‑Werten zwischen 11 und 12 einen Grenzwert für die elektrische Leitfähigkeit von 250 mS/m definiert.
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