<!--[-->Änderung der Deponieverordnung 2008 (pH‑Grenzwerte & § 49‑Umstrukturierung)<!--]-->
Änderung der Deponieverordnung 2008 (pH‑Grenzwerte & § 49‑Umstrukturierung)
Verordnung vom 24.06.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung 185/2009 ändert die Deponieverordnung 2008: Sie ergänzt eine Fußnote zu pH‑Werten und Leitfähigkeit in Tabelle 2 und strukturiert § 49 neu, wobei das Inkrafttreten am 1. Juli 2009 festgelegt wird.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/24/2009XXIV
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung 185/2009 ändert die Deponieverordnung 2008: Sie ergänzt eine Fußnote zu pH‑Werten und Leitfähigkeit in Tabelle 2 und strukturiert § 49 neu, wobei das Inkrafttreten am 1. Juli 2009 festgelegt wird.

Schwerpunkte

  • Die Änderung wird auf Grundlage mehrerer Paragraphen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 erlassen.
  • In Anhang 1, Tabelle 2 wird Fußnote 5 eingefügt, die einen zulässigen pH‑Wert von 6,5 bis 12 festlegt und bei pH‑Werten zwischen 11 und 12 einen Grenzwert für die elektrische Leitfähigkeit von 250 mS/m definiert.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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