Bundesministerium für Gesundheit6/26/2009XXIV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln wird 2009 um neue Kategorien (Nahrungsergänzungsmittel), erweiterte Energiewerte (Ballaststoffe, Erythritol) und genauere Definitionen ergänzt. Zusätzlich gibt es eine Übergangsfrist bis Oktober 2012 für Produkte nach alter Fassung.Schwerpunkte
- Eine neue Ziffer 3 wird im § 1 Abs. 2 eingefügt, die Nahrungsergänzungsmittel als eigene Kategorie definiert.
- Die Energietabelle wird um die Zeilen „ein Gramm Ballaststoffe = 2 kcal bzw. 8 kJ“ und „ein Gramm Erythritol = 0 kcal bzw. 0 kJ“ ergänzt.
Dokumente (PDFs)
