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Grundausbildung für Justizbedienstete (Entlohnungsgruppen v4/v3)
Verordnung vom 29.06.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie die Grundausbildung für Bedienstete der Entlohnungsgruppen v4 und v3 in Justizanstalten zu organisieren, durchzuführen und zu prüfen ist.
Bundesministerium für Justiz6/29/2009XXIV
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie die Grundausbildung für Bedienstete der Entlohnungsgruppen v4 und v3 in Justizanstalten zu organisieren, durchzuführen und zu prüfen ist.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich: Sie gilt für alle Bediensteten der Entlohnungsgruppen v4 und v3 im Planstellenbereich Justizanstalten.
  • Ziel ist es, die Mitarbeitenden mit fachlichen Kenntnissen, modernen Lehrmethoden und einer menschenwürdigen Grundhaltung auszustatten.
Dokumente (PDFs)
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Bandion-Ortner Claudia, Mag.

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