Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Grundbeträge für Soldaten im Auslandseinsatz fest – von 1 391,39 € für Rekruten bis 6 022,22 € für Generäle – und tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung1/19/2009XXIV
Verteidigung
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Grundbeträge für Soldaten im Auslandseinsatz fest – von 1 391,39 € für Rekruten bis 6 022,22 € für Generäle – und tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.Schwerpunkte
- Festlegung der Grundbeträge für alle Dienstgrade, von Rekrut (1 391,39 €) bis General (6 022,22 €).
- Die Beträge gelten rückwirkend ab dem 1. Jänner 2009.
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