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Änderung der Schiffsbesatzungsverordnung – neue Sicherheitsstandards und Besatzungsregelungen Verordnung vom 6/30/2009
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/30/2009XXIV
Umwelt
Verkehr
Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 199/2009 legt für verschiedene Schiffstypen fest, dass sie den Sicherheitsstandard S 1 oder S 2 erfüllen müssen und passt die Mindestbesatzung sowie die Tabellenbezeichnungen an.

Schwerpunkte

  • Schiffe, die mit Mindestbesatzung betrieben werden, müssen dem Sicherheitsstandard S 1 oder S 2 entsprechen.
  • In der Besatzungstabelle wird die Formulierung für leichte Begleitschiffe von „mehr als 3 Leichter“ zu „3 oder mehr Leichter“ (bzw. „2 oder mehr Leichter“ bei Motorschiffen) geändert.
Dokumente (PDFs)
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

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