Änderung der Schiffsbesatzungsverordnung – neue Sicherheitsstandards und Besatzungsregelungen Verordnung vom 6/30/2009
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/30/2009XXIV
Umwelt
Verkehr
Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 199/2009 legt für verschiedene Schiffstypen fest, dass sie den Sicherheitsstandard S 1 oder S 2 erfüllen müssen und passt die Mindestbesatzung sowie die Tabellenbezeichnungen an.Schwerpunkte
- Schiffe, die mit Mindestbesatzung betrieben werden, müssen dem Sicherheitsstandard S 1 oder S 2 entsprechen.
- In der Besatzungstabelle wird die Formulierung für leichte Begleitschiffe von „mehr als 3 Leichter“ zu „3 oder mehr Leichter“ (bzw. „2 oder mehr Leichter“ bei Motorschiffen) geändert.
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