Änderung der Universitäts‑Studienevidenzverordnung (Diploma Supplement, ECTS, Beitragsstatus)
Verordnung vom 02.01.2009Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 ergänzt die Universitäts‑Studienevidenzverordnung um Regeln für das Diploma Supplement, ECTS‑Punkte und ein differenziertes System von Beitragsstatus.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung1/2/2009XXIV
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Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 ergänzt die Universitäts‑Studienevidenzverordnung um Regeln für das Diploma Supplement, ECTS‑Punkte und ein differenziertes System von Beitragsstatus.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass das Diploma Supplement nach dem EU‑ECTS‑Handbuch erstellt werden muss und Felder 4.4, 4.5 und 8 verbindliche Texte enthalten.
- Bei Abschluss muss eine Abgangsbescheinigung (nach § 69 Abs. 1) dem Transcript of Records beigefügt werden.
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