Änderung der Universitäts‑Studienevidenzverordnung (Diploma Supplement, ECTS, Beitragsstatus) Verordnung vom 1/2/2009
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung1/2/2009XXIV
Bildung
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Universität
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 ergänzt die Universitäts‑Studienevidenzverordnung um Regeln für das Diploma Supplement, ECTS‑Punkte und ein differenziertes System von Beitragsstatus.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass das Diploma Supplement nach dem EU‑ECTS‑Handbuch erstellt werden muss und Felder 4.4, 4.5 und 8 verbindliche Texte enthalten.
- Bei Abschluss muss eine Abgangsbescheinigung (nach § 69 Abs. 1) dem Transcript of Records beigefügt werden.
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