<!--[-->Änderung der Behördennamen und Einnahmenzuweisung in der Pflanzenschutzverordnung (2009)<!--]-->
Änderung der Behördennamen und Einnahmenzuweisung in der Pflanzenschutzverordnung (2009)
Verordnung vom 01.07.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung 207/2009 aktualisiert Namen von Behörden in der Pflanzenschutzverordnung, präzisiert die Zuordnung von 20 %‑Einnahmen an das Bundesamt für Ernährungssicherheit und legt den Inkrafttretungszeitpunkt auf den 1. Juli 2009 fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/1/2009XXIV
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung 207/2009 aktualisiert Namen von Behörden in der Pflanzenschutzverordnung, präzisiert die Zuordnung von 20 %‑Einnahmen an das Bundesamt für Ernährungssicherheit und legt den Inkrafttretungszeitpunkt auf den 1. Juli 2009 fest.

Schwerpunkte

  • In § 4a Abs. 4 werden die Namen der Behörden von "Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH" zu "Bundesamt für Ernährungssicherheit" und von "Bundesforschungs‑ und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft" zu "Bundesamt für Wald" geändert.
  • Der Hinweis, dass der verbleibende Anteil von 20 % eine Einnahme des Bundes ist, wird dahingehend geändert, dass die Einnahmen dem "Bundesamt für Ernährungssicherheit" zugewiesen werden.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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