Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/8/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die 216. Verordnung vom 8. Juli 2009 führt neue Regelungen zur Auftraggeber‑Haftung ein, die ab dem 1. September 2009 gelten.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 635 Abs. 1 ASVG, um die neue Regelung zur Auftraggeber‑Haftung zu begründen.
- Die §§ 67a bis 67d ASVG werden mit Wirkung vom 1. September 2009 in Kraft gesetzt.
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