Zusammenfassung
Die Verordnung 217/2009 führt ein temporäres Fahrverbot für Lkw an allen Samstagen vom 4. Juli bis zum 29. August 2009 auf der A4 zwischen Schwechat und Nickelsdorf ein, von 8 Uhr bis 15 Uhr, mit Ausnahmen für Ziel‑ und Quellverkehr aus bestimmten Bezirken.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/8/2009XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 217/2009 führt ein temporäres Fahrverbot für Lkw an allen Samstagen vom 4. Juli bis zum 29. August 2009 auf der A4 zwischen Schwechat und Nickelsdorf ein, von 8 Uhr bis 15 Uhr, mit Ausnahmen für Ziel‑ und Quellverkehr aus bestimmten Bezirken.Schwerpunkte
- Ein temporäres Fahrverbot für Lkw gilt an allen Samstagen von 8 Uhr bis 15 Uhr zwischen Schwechat und der Staatsgrenze Nickelsdorf.
- Das Verbot gilt in beiden Fahrtrichtungen auf der A4, jedoch nur für Durchgangsverkehr, nicht für Ziel‑ und Quellverkehre aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Wien Umgebung.
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