Hormonverordnung 2009 – Verbot und Ausnahmen für hormonelle Stoffe in der Tierhaltung Verordnung vom 7/9/2009
Bundesministerium für Gesundheit7/9/2009XXIV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Hormonverordnung 2009 verbietet grundsätzlich die Nutzung hormoneller und ß‑Agonisten‑Stoffe in der Tierproduktion, erlaubt jedoch unter strengen Auflagen therapeutische und tierzüchterische Ausnahmen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zentrale Begriffe wie Nutztiere, tierische Erzeugnisse aus Aquakultur und die beiden Arten von Behandlungen (therapeutisch und tierzüchterisch).
- Ein generelles Verbot gilt für die Verabreichung aller in Anhang I und II gelisteten Stoffe an Nutz- und Aquakulturtieren.
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