<!--[-->Hormonverordnung 2009 – Verbot und Ausnahmen für hormonelle Stoffe in der Tierhaltung<!--]-->
Hormonverordnung 2009 – Verbot und Ausnahmen für hormonelle Stoffe in der Tierhaltung
Verordnung vom 09.07.2009

Zusammenfassung

Die Hormonverordnung 2009 verbietet grundsätzlich die Nutzung hormoneller und ß‑Agonisten‑Stoffe in der Tierproduktion, erlaubt jedoch unter strengen Auflagen therapeutische und tierzüchterische Ausnahmen.
Bundesministerium für Gesundheit7/9/2009XXIV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Hormonverordnung 2009 verbietet grundsätzlich die Nutzung hormoneller und ß‑Agonisten‑Stoffe in der Tierproduktion, erlaubt jedoch unter strengen Auflagen therapeutische und tierzüchterische Ausnahmen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert zentrale Begriffe wie Nutztiere, tierische Erzeugnisse aus Aquakultur und die beiden Arten von Behandlungen (therapeutisch und tierzüchterisch).
  • Ein generelles Verbot gilt für die Verabreichung aller in Anhang I und II gelisteten Stoffe an Nutz- und Aquakulturtieren.
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Stöger Alois, diplômé

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