<!--[-->Einführung des 30. und 31. Nachtrags zum Arzneibuch 2008<!--]-->
Einführung des 30. und 31. Nachtrags zum Arzneibuch 2008
Verordnung vom 09.07.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 setzt die deutschsprachigen Fassungen des 30. und 31. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (6. Auflage 2008) in Kraft, hebt die bisherigen Monographien, die durch diese Nachträge ersetzt werden, auf und beauftragt den Verlag Österreich GmbH mit der Veröffentlichung.
Bundesministerium für Gesundheit7/9/2009XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 setzt die deutschsprachigen Fassungen des 30. und 31. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (6. Auflage 2008) in Kraft, hebt die bisherigen Monographien, die durch diese Nachträge ersetzt werden, auf und beauftragt den Verlag Österreich GmbH mit der Veröffentlichung.

Schwerpunkte

  • Die neuen deutschsprachigen Fassungen des 30. und 31. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (6. Auflage 2008) werden in Kraft gesetzt.
  • Alle bisherigen Monographien und Texte, die durch die neuen Nachträge ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.