Bundesministerium für Gesundheit7/9/2009XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 setzt die deutschsprachigen Fassungen des 30. und 31. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (6. Auflage 2008) in Kraft, hebt die bisherigen Monographien, die durch diese Nachträge ersetzt werden, auf und beauftragt den Verlag Österreich GmbH mit der Veröffentlichung.Schwerpunkte
- Die neuen deutschsprachigen Fassungen des 30. und 31. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (6. Auflage 2008) werden in Kraft gesetzt.
- Alle bisherigen Monographien und Texte, die durch die neuen Nachträge ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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