Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/14/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2009/2010 einheitliche Ertragswerte für verschiedene Energiepflanzen fest – differenziert nach Bundesland und Nutzung (Korn‑ oder Ganzpflanze).Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert ihren Anwendungsbereich: Sie legt die repräsentativen Erträge der Ernte 2009/2010 für Energiepflanzen fest.
- Für die Kornnutzung werden für jede Kultur unterschiedliche Ertragswerte je nach Bundesland festgelegt (z. B. Winterraps: Burgenland 1 700 kg/ha, restliches Bundesland 2 200 kg/ha).
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