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Verbot von Hormonen und β‑Agonisten in Tierarzneimitteln Verordnung vom 7/17/2009
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Bundesministerium für Gesundheit7/17/2009XXIV
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen von Tierarzneien mit hormonellen, thyreostatischen Stoffen oder β‑Agonisten, erlaubt jedoch eng begrenzte Ausnahmen für bestimmte therapeutische Anwendungen.

Schwerpunkte

  • Das Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die hormonelle, thyreostatische Stoffe oder β‑Agonisten enthalten, ist für Nutztiere und Aquakultur‑Tiere grundsätzlich verboten.
  • Ausnahmen gelten für zugelassene Arzneimittel zu therapeutischen Zwecken, etwa Testosteron‑ oder Progesteron‑Behandlungen bei Fruchtbarkeitsstörungen, Allyltrenbolon für Equiden und β‑Agonisten zur Behandlung von Atem‑ und Hufproblemen.
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