Bundesministerium für Gesundheit7/17/2009XXIV
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen von Tierarzneien mit hormonellen, thyreostatischen Stoffen oder β‑Agonisten, erlaubt jedoch eng begrenzte Ausnahmen für bestimmte therapeutische Anwendungen.Schwerpunkte
- Das Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die hormonelle, thyreostatische Stoffe oder β‑Agonisten enthalten, ist für Nutztiere und Aquakultur‑Tiere grundsätzlich verboten.
- Ausnahmen gelten für zugelassene Arzneimittel zu therapeutischen Zwecken, etwa Testosteron‑ oder Progesteron‑Behandlungen bei Fruchtbarkeitsstörungen, Allyltrenbolon für Equiden und β‑Agonisten zur Behandlung von Atem‑ und Hufproblemen.
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