Einbeziehung der Lawinenkommission Mitterbach in die Unfall‑Zusatzversicherung
Verordnung vom 23.01.2009Zusammenfassung
Die Verordnung vom 23. Jänner 2009 bindet die Mitglieder der Lawinenkommission Mitterbach am Erlaufsee in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung ein.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend1/23/2009XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 23. Jänner 2009 bindet die Mitglieder der Lawinenkommission Mitterbach am Erlaufsee in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung ein.Schwerpunkte
- Die Mitglieder der Lawinenkommission Mitterbach am Erlaufsee erhalten einen zusätzlichen Versicherungsschutz über die Unfall‑Zusatzversicherung.
- Der Schutz gilt ausschließlich für Tätigkeiten im Rahmen der Lawinenkommission und nicht für andere Einwohner.
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