Einbeziehung der Lawinenkommission Mitterbach in die Unfall‑Zusatzversicherung Verordnung vom 1/23/2009
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend1/23/2009XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 23. Jänner 2009 bindet die Mitglieder der Lawinenkommission Mitterbach am Erlaufsee in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung ein.Schwerpunkte
- Die Mitglieder der Lawinenkommission Mitterbach am Erlaufsee erhalten einen zusätzlichen Versicherungsschutz über die Unfall‑Zusatzversicherung.
- Der Schutz gilt ausschließlich für Tätigkeiten im Rahmen der Lawinenkommission und nicht für andere Einwohner.
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