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Einbeziehung der Lawinenkommission Mitterbach in die Unfall‑Zusatzversicherung Verordnung vom 1/23/2009
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend1/23/2009XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 23. Jänner 2009 bindet die Mitglieder der Lawinenkommission Mitterbach am Erlaufsee in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung ein.

Schwerpunkte

  • Die Mitglieder der Lawinenkommission Mitterbach am Erlaufsee erhalten einen zusätzlichen Versicherungsschutz über die Unfall‑Zusatzversicherung.
  • Der Schutz gilt ausschließlich für Tätigkeiten im Rahmen der Lawinenkommission und nicht für andere Einwohner.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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