Bundesministerium für Gesundheit7/17/2009XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie Lebensmittelunternehmer eine behördliche Zulassung für ihre Betriebe beantragen und erhalten müssen, welche Informationen dafür nötig sind und unter welchen Bedingungen die Zulassung erteilt, befristet oder entzogen werden kann.Schwerpunkte
- Der Antrag auf Zulassung muss schriftlich oder elektronisch beim Landeshauptmann eingereicht werden, bevor die Betriebstätigkeit aufgenommen wird.
- Der Antrag muss umfangreiche Angaben enthalten, darunter Unternehmensdaten, Verantwortliche Personen, HACCP‑Pläne, Wasserversorgung, Reinigungs‑ und Schädlingsbekämpfungspläne sowie Informationen zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten.
Dokumente (PDFs)
