Mauttarifverordnung 2009 – Festsetzung der Mauttarife nach Emissionsklassen
Verordnung vom 20.07.2009Zusammenfassung
Die Mauttarifverordnung 2009 legt die Gebühren für österreichische Bundesstraßen fest. Sie unterscheidet Fahrzeuge nach Emissionsklassen (A, B, C) und Achszahl und definiert Grund‑ sowie Nachtzuschlagstarife, die ab dem 1. Jänner 2010 gelten.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/20/2009XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Mauttarifverordnung 2009 legt die Gebühren für österreichische Bundesstraßen fest. Sie unterscheidet Fahrzeuge nach Emissionsklassen (A, B, C) und Achszahl und definiert Grund‑ sowie Nachtzuschlagstarife, die ab dem 1. Jänner 2010 gelten.Schwerpunkte
- Die Tarife werden nach drei Emissions‑Klassen (A, B, C) gestaffelt: Gruppe A gilt für EEV und zukünftige Klassen, B für EURO IV/V, C für EURO 0‑III.
- Der Grundkilometertarif für zweiachsige Kraftfahrzeuge beträgt ohne USt: Gruppe A 14,2 Cent, B 15,2 Cent, C 17,4 Cent pro Kilometer.
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