Einführung eines geschlechtsspezifischen Bewertungskriteriums in der Reihungskriterien‑Verordnung (3. Änderung)
Verordnung vom 23.07.2009Zusammenfassung
Die 3. Änderung der Reihungskriterien‑Verordnung führt ein neues Bewertungskriterium für Frauen im Fach Frauenheilkunde und Geburtshilfe ein, legt dessen Gewicht auf zehn Prozent der Punkte fest, ändert das Publikationsorgan von Ärztekammer zu Zahnärztekammer und bestimmt eine Übergangsfrist bis Ende 2009.Bundesministerium für Gesundheit7/23/2009XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die 3. Änderung der Reihungskriterien‑Verordnung führt ein neues Bewertungskriterium für Frauen im Fach Frauenheilkunde und Geburtshilfe ein, legt dessen Gewicht auf zehn Prozent der Punkte fest, ändert das Publikationsorgan von Ärztekammer zu Zahnärztekammer und bestimmt eine Übergangsfrist bis Ende 2009.Schwerpunkte
- Ein neues Bewertungskriterium wird eingeführt, das bei im Sonderfach Frauenheilkunde und Geburtshilfe ausgeschriebenen Einzelverträgen die besondere Vertrauenswürdigkeit von weiblichen Ärztinnen berücksichtigt.
- Das neue Kriterium erhält ein Gewicht von zehn Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte, das nach dem vierten Teilstrich in § 3 Abs. 1 eingefügt wird.
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