<!--[-->Änderung der Rückstandskontrollverordnung 2006 – Erweiterte Lebensmittelkontrollen<!--]-->
Änderung der Rückstandskontrollverordnung 2006 – Erweiterte Lebensmittelkontrollen Verordnung vom 1/23/2009
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Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend1/23/2009XXIV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung 2009/24 aktualisiert die Rückstandskontrollverordnung, indem sie EU‑Grenzwerte übernimmt, die Probenahme den Landeshauptleuten überträgt und neue Kontrollen für Nutztiere, Aquakultur sowie Milch‑, Eier‑ und Honigproduzenten einführt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung verweist künftig auf die EU‑Verordnungen 396/2005 (Pestizidrückstände) und 1881/2006 (Kontaminanten), um EU‑Grenzwerte in das österreichische System zu übernehmen.
  • Die Verantwortung für die Probenahme wird den Landeshauptleuten übertragen, die auf Basis eines risikobasierten Überwachungsplans Betriebe auswählen und die relevanten Daten an die Lebensmittelbehörde weitergeben müssen.
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Stöger Alois, diplômé

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