Änderung der Rückstandskontrollverordnung 2006 – Erweiterte Lebensmittelkontrollen
Verordnung vom 23.01.2009Zusammenfassung
Die Verordnung 2009/24 aktualisiert die Rückstandskontrollverordnung, indem sie EU‑Grenzwerte übernimmt, die Probenahme den Landeshauptleuten überträgt und neue Kontrollen für Nutztiere, Aquakultur sowie Milch‑, Eier‑ und Honigproduzenten einführt.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend1/23/2009XXIV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung 2009/24 aktualisiert die Rückstandskontrollverordnung, indem sie EU‑Grenzwerte übernimmt, die Probenahme den Landeshauptleuten überträgt und neue Kontrollen für Nutztiere, Aquakultur sowie Milch‑, Eier‑ und Honigproduzenten einführt.Schwerpunkte
- Die Verordnung verweist künftig auf die EU‑Verordnungen 396/2005 (Pestizidrückstände) und 1881/2006 (Kontaminanten), um EU‑Grenzwerte in das österreichische System zu übernehmen.
- Die Verantwortung für die Probenahme wird den Landeshauptleuten übertragen, die auf Basis eines risikobasierten Überwachungsplans Betriebe auswählen und die relevanten Daten an die Lebensmittelbehörde weitergeben müssen.
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