<!--[-->Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung (2009) – flächendeckende Impf‑ und Schutzzone<!--]-->
Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung (2009) – flächendeckende Impf‑ und Schutzzone
Verordnung vom 24.07.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung 240/2009 legt das gesamte Bundesgebiet als Impf‑ und Schutzzone gegen die Blauzungenkrankheit fest, führt neue Dokumentationspflichten für Tiertransporte ein und ersetzt die bisherigen Anhänge durch neue Regelungen.
Bundesministerium für Gesundheit7/24/2009XXIV
Gesundheit
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Verordnung 240/2009 legt das gesamte Bundesgebiet als Impf‑ und Schutzzone gegen die Blauzungenkrankheit fest, führt neue Dokumentationspflichten für Tiertransporte ein und ersetzt die bisherigen Anhänge durch neue Regelungen.

Schwerpunkte

  • Für den Transport von Tieren innerhalb von Sperrzonen muss der Halter bestätigen, dass am Tag der Verbringung keine klinischen Symptome vorliegen; die Bestätigung wird im Viehverkehrsschein bzw. Begleitdokument vermerkt.
  • Ab dem 15. Juli 2009 gilt das gesamte Bundesgebiet als Impfzone; Tierhalter müssen die Impfung beim Amtstierarzt melden, der Impfstoff muss in Österreich zugelassen sein, und die Durchführung wird an die Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.