Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/27/2009XXIV
Bildung
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften zugelassen werden und regelt ein um ein Semester verlängertes Studium für kürzere Masterprogramme.Schwerpunkte
- Absolvent*innen der aufgeführten Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten das Recht auf Zulassung zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften.
- Für Masterstudiengänge, die weniger als vier Semester umfassen, ist ein um ein Semester verlängertes Doktoratsstudium vorgesehen.
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