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Zulassung zum Doktoratsstudium für FH‑Masterabsolvent*innen Verordnung vom 7/27/2009
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Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/27/2009XXIV
Bildung
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften zugelassen werden und regelt ein um ein Semester verlängertes Studium für kürzere Masterprogramme.

Schwerpunkte

  • Absolvent*innen der aufgeführten Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten das Recht auf Zulassung zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften.
  • Für Masterstudiengänge, die weniger als vier Semester umfassen, ist ein um ein Semester verlängertes Doktoratsstudium vorgesehen.
Dokumente (PDFs)
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Hahn Johannes, Dr.

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