Zulassung von FH‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium (Sozial‑/Wirtschaftswissenschaften) Verordnung vom 7/27/2009
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/27/2009XXIV
Bildung
Wissenschaften
Hochschulausbildung
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche Fachhochschul‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium in den Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden und legt zusätzliche Lehrmodule für ein um ein Semester verlängertes Studium fest.Schwerpunkte
- Absolvent*innen der aufgelisteten Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten das Recht, ein reguläres Doktoratsstudium in den Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zu beginnen.
- Für den Fachhochschul‑Masterstudiengang Innovationsmanagement, der weniger als vier Semester dauert, besteht die Möglichkeit, das Doktoratsstudium um ein Semester zu verlängern.
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