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Zulassung von FH‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium (Sozial‑/Wirtschaftswissenschaften)
Verordnung vom 27.07.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, welche Fachhochschul‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium in den Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden und legt zusätzliche Lehrmodule für ein um ein Semester verlängertes Studium fest.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/27/2009XXIV
Bildung
Wissenschaften
Hochschulausbildung
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, welche Fachhochschul‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium in den Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden und legt zusätzliche Lehrmodule für ein um ein Semester verlängertes Studium fest.

Schwerpunkte

  • Absolvent*innen der aufgelisteten Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten das Recht, ein reguläres Doktoratsstudium in den Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zu beginnen.
  • Für den Fachhochschul‑Masterstudiengang Innovationsmanagement, der weniger als vier Semester dauert, besteht die Möglichkeit, das Doktoratsstudium um ein Semester zu verlängern.
Dokumente (PDFs)
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Hahn Johannes, Dr.

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