Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/27/2009XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung 2009 regelt die vollständige Erhebung von Daten über Weingartenflächen in Österreich zum Stichtag 31. Juli 2009 und legt die Pflichten der Betriebe sowie den Ablauf der Datenerfassung fest.Schwerpunkte
- Die Erhebung erfolgt zum Stichtag 31. Juli 2009, wobei alle Betriebe mit bewirtschafteten Weingartenflächen erfasst werden.
- Die Datenerhebung erfolgt zunächst über bereits vorhandene Verwaltungs‑ und Statistikdaten; ist dies nicht möglich, werden die Betriebe befragt.
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