Änderung der Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen
Verordnung vom 28.07.2009Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Aufwandsentschädigungs‑Verordnung: § 1 Z 1 wird aufgehoben, das Wort „(Wettkämpfen)“ aus § 2 gestrichen und ein neuer Absatz 2 zu § 3 hinzugefügt. Die Änderungen gelten ab dem 1. August 2009, wobei § 1 Z 1 bereits am 31. Juli 2009 endet.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/28/2009XXIV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Aufwandsentschädigungs‑Verordnung: § 1 Z 1 wird aufgehoben, das Wort „(Wettkämpfen)“ aus § 2 gestrichen und ein neuer Absatz 2 zu § 3 hinzugefügt. Die Änderungen gelten ab dem 1. August 2009, wobei § 1 Z 1 bereits am 31. Juli 2009 endet.Schwerpunkte
- Der bisherige Unterpunkt 1 von § 1 wird aufgehoben, sodass er nach dem 31. Juli 2009 nicht mehr gilt.
- Der Klammerausdruck „(Wettkämpfen)“ wird aus § 2 gestrichen, um die Formulierung zu vereinfachen.
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