Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/29/2009XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt zwei Messstrecken auf der A2 Süd um den Ehrentalerbergtunnel fest, auf denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mit einer bildgebenden Einrichtung überwacht wird. Der Beginn und das Ende dieser Strecken müssen öffentlich angekündigt werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zwei Messstrecken auf der A2 Süd: von km 317,160 bis km 320,560 in Richtung Italien und von km 320,559 bis km 317,154 in Richtung Wien.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmer über die Messung informiert sind.
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