Zusammenfassung
Die Verordnung definiert das Weinbaugebiet Leithaberg und legt fest, welche Trauben‑ und Qualitätsbedingungen ein Wein erfüllen muss, um die Bezeichnung „DAC Leithaberg“ zu tragen. Sie regelt Etikettierung, Flaschengröße, Alkoholgehalt, Prüfverfahren und Kennzeichnungspflichten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/30/2009XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert das Weinbaugebiet Leithaberg und legt fest, welche Trauben‑ und Qualitätsbedingungen ein Wein erfüllen muss, um die Bezeichnung „DAC Leithaberg“ zu tragen. Sie regelt Etikettierung, Flaschengröße, Alkoholgehalt, Prüfverfahren und Kennzeichnungspflichten.Schwerpunkte
- Das Weinbaugebiet Leithaberg umfasst den politischen Bezirk Eisenstadt Umgebung, die Stadt Eisenstadt und die Gemeinden Jois und Winden.
- Nur Weine, die aus Trauben des Leithaberg‑Gebiets stammen und die festgelegten Rebsorten‑ und Qualitätsvorgaben (z. B. Blaufränkisch für Rotwein) erfüllen, dürfen das Label „DAC Leithaberg“ tragen.
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