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Änderungen zum Arbeitsschutz – Erst‑Helfer‑ und Baustellensicherheit
Verordnung vom 07.08.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 legt neue Vorgaben für Erst‑Helfer, Feuerlösch‑ und Evakuierungsmaßnahmen sowie Gefahrenverhütung auf Baustellen fest; sie trat am 1. Jänner 2010 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/7/2009XXIV
Gesundheit
Arbeitsrecht
Arbeitsschutz
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 legt neue Vorgaben für Erst‑Helfer, Feuerlösch‑ und Evakuierungsmaßnahmen sowie Gefahrenverhütung auf Baustellen fest; sie trat am 1. Jänner 2010 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Es muss für jede Arbeitsstätte eine Mindestanzahl von Erst‑Helfern vorhanden sein – bei bis zu 19 Beschäftigten eine Person, bei 20–29 zwei Personen und für je weitere zehn Beschäftigte eine zusätzliche Person.
  • Erst‑Helfer müssen mindestens 16 Stunden nach Lehrplänen des Roten Kreuzes oder einer gleichwertigen Ausbildung absolvieren; bei weniger als fünf Beschäftigten genügt bis 2015 eine 6‑Stunden‑Unterweisung, danach ist alle vier Jahre eine Auffrischung von acht Stunden (oder zwei‑stündige Teilungen) verpflichtend.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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