Zusammenfassung
Die Verordnung 258/2009 ergänzt die Kraftfahrgesetz‑Durchführungsverordnung von 1967 um eine Bestimmung, wonach Fahrzeuge, die bereits in einem anderen EU‑Mitgliedstaat zugelassen sind, in Österreich wie einheimische Fahrzeuge behandelt werden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/11/2009XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 258/2009 ergänzt die Kraftfahrgesetz‑Durchführungsverordnung von 1967 um eine Bestimmung, wonach Fahrzeuge, die bereits in einem anderen EU‑Mitgliedstaat zugelassen sind, in Österreich wie einheimische Fahrzeuge behandelt werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt eine neue Gleichstellung von in anderen EU‑Staaten zugelassenen Fahrzeugen mit österreichischen Fahrzeugen ein.
- Ziel ist die Harmonisierung des Zulassungswesens innerhalb der Europäischen Union, um den innergemeinschaftlichen Verkehr zu erleichtern.
Dokumente (PDFs)
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