Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/11/2009XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 258/2009 ergänzt die Kraftfahrgesetz‑Durchführungsverordnung von 1967 um eine Bestimmung, wonach Fahrzeuge, die bereits in einem anderen EU‑Mitgliedstaat zugelassen sind, in Österreich wie einheimische Fahrzeuge behandelt werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt eine neue Gleichstellung von in anderen EU‑Staaten zugelassenen Fahrzeugen mit österreichischen Fahrzeugen ein.
- Ziel ist die Harmonisierung des Zulassungswesens innerhalb der Europäischen Union, um den innergemeinschaftlichen Verkehr zu erleichtern.
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