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Anerkennung von in anderen EU‑Staaten zugelassenen Fahrzeugen Verordnung vom 8/11/2009
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/11/2009XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 258/2009 ergänzt die KraftfahrgesetzDurchführungsverordnung von 1967 um eine Bestimmung, wonach Fahrzeuge, die bereits in einem anderen EU‑Mitgliedstaat zugelassen sind, in Österreich wie einheimische Fahrzeuge behandelt werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt eine neue Gleichstellung von in anderen EU‑Staaten zugelassenen Fahrzeugen mit österreichischen Fahrzeugen ein.
  • Ziel ist die Harmonisierung des Zulassungswesens innerhalb der Europäischen Union, um den innergemeinschaftlichen Verkehr zu erleichtern.
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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