<!--[-->Novelle 2009: Anpassung der Fahrzeugbezeichnung und Länderliste in der Führerschein‑Durchführungsverordnung<!--]-->
Novelle 2009: Anpassung der Fahrzeugbezeichnung und Länderliste in der Führerschein‑Durchführungsverordnung Verordnung vom 1/28/2009
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/28/2009XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die 8. Novelle zur Führerscheingesetz‑Durchführungsverordnung ersetzt das Wort „Automatikgetriebe“ durch „Fahrzeuge ohne Kupplungspedal“ und erweitert die Liste zulässiger Länder für Klasse B.

Schwerpunkte

  • Die Bezeichnung „Automatikgetriebe“ wird in § 2 Abs. 3 durch die neutralere Formulierung „Fahrzeuge ohne Kupplungspedal (oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klasse A oder A1)“ ersetzt, um alle entsprechenden Fahrzeugtypen einzubeziehen.
  • Die Formulierung „Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe“ wird in derselben Vorschrift zu „Nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal (oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klasse A oder A1)“ geändert, sodass die Regelung eindeutig auf alle geeigneten Fahrzeugarten anwendbar ist.
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Bures Doris - 63

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Abgeordnete zum Nationalrat
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