Novelle 2009: Anpassung der Fahrzeugbezeichnung und Länderliste in der Führerschein‑Durchführungsverordnung
Verordnung vom 28.01.2009Zusammenfassung
Die 8. Novelle zur Führerscheingesetz‑Durchführungsverordnung ersetzt das Wort „Automatikgetriebe“ durch „Fahrzeuge ohne Kupplungspedal“ und erweitert die Liste zulässiger Länder für Klasse B.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/28/2009XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die 8. Novelle zur Führerscheingesetz‑Durchführungsverordnung ersetzt das Wort „Automatikgetriebe“ durch „Fahrzeuge ohne Kupplungspedal“ und erweitert die Liste zulässiger Länder für Klasse B.Schwerpunkte
- Die Bezeichnung „Automatikgetriebe“ wird in § 2 Abs. 3 durch die neutralere Formulierung „Fahrzeuge ohne Kupplungspedal (oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klasse A oder A1)“ ersetzt, um alle entsprechenden Fahrzeugtypen einzubeziehen.
- Die Formulierung „Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe“ wird in derselben Vorschrift zu „Nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal (oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klasse A oder A1)“ geändert, sodass die Regelung eindeutig auf alle geeigneten Fahrzeugarten anwendbar ist.
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