Bundesministerium für Gesundheit8/20/2009XXIV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Trans‑Fettsäuren‑Verordnung legt fest, dass Lebensmittel höchstens 2 g Trans‑Fettsäure pro 100 g Gesamtfett enthalten dürfen, mit Ausnahmen für sehr fettarme Produkte, und trat am 1. September 2009 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Fette, Öle und alle Lebensmittel, die diese als Zutat enthalten.
- Trans‑Fettsäuren werden als ungesättigte Fettsäuren mit mindestens einer Doppelbindung in trans‑Konfiguration definiert.
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