<!--[-->Schulmilch‑Höchstpreis‑Verordnung 2009<!--]-->
Schulmilch‑Höchstpreis‑Verordnung 2009 Verordnung vom 8/25/2009
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/25/2009XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Schulmilch‑Höchstpreis‑Verordnung 2009 legt für das Schuljahr 2009/10 verbindliche Höchstpreise für Milch und Milcherzeugnisse fest, die an Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden. Sie gilt vom 1. August 2009 bis zum 31. Juli 2010 und enthält Sonderzuschläge für Bio‑Produkte sowie Preisnachlässe für ESL‑ und UHT‑Milch.

Schwerpunkte

  • Ziel der Verordnung ist es, für das Schuljahr 2009/10 verbindliche Höchstpreise für Milch und Milcherzeugnisse festzulegen, damit alle Schülerinnen und Schüler preisgünstigen Zugang zu diesen Produkten erhalten.
  • Die festgesetzten Höchstpreise gelten für die Zeit vom 1. August 2009 bis zum 31. Juli 2010 und umfassen unterschiedliche Preisstufen je nach Produktart (z. B. 0,82 € pro Liter für wärmebehandelte Milch in 1‑L‑Einheiten).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP


1B - Burgenland Süd


Regionalpolitik und Volksgruppen


somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.