<!--[-->Vergütungen und Gebühren für Rechtsanwalts‑, Notariats‑ und Gleichwertigkeitsprüfungen (2009)<!--]-->
Vergütungen und Gebühren für Rechtsanwalts‑, Notariats‑ und Gleichwertigkeitsprüfungen (2009) Verordnung vom 8/27/2009
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Bundesministerium für Justiz8/27/2009XXIV
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Vergütung von Prüfungskommissionen und die Gebühren, die Prüfungswerber*innen für Rechtsanwalts‑, Notariats‑ und Gleichwertigkeitsprüfungen zahlen müssen. Sie trat am 1. September 2009 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Mitglieder der Ausbildungsprüfungskommission erhalten für jedes Prüfling eine Vergütung: 120 € für ein Gutachten, 100 € für den Vorsitzenden und 90 € für sonstige Mitglieder bei Ergänzungsprüfungen.
  • Mitglieder der Obersten Berufungs‑ und Disziplinarkommission erhalten für jede Entscheidung über eine Berufung 100 €.
Dokumente (PDFs)
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Bandion-Ortner Claudia, Mag.




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