Einführung von Kindersicherungs‑ und Alkohol‑Coaching‑Kursen im Führerscheinrecht
Verordnung vom 28.08.2009Zusammenfassung
Die 9. Novelle zur FSG‑DV führt neue Kindersicherungs‑ und Alkohol‑Coaching‑Kurse ein, erweitert Meldepflichten bei Mopedausweisen und tritt am 1. September 2009 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/28/2009XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die 9. Novelle zur FSG‑DV führt neue Kindersicherungs‑ und Alkohol‑Coaching‑Kurse ein, erweitert Meldepflichten bei Mopedausweisen und tritt am 1. September 2009 in Kraft.Schwerpunkte
- In § 4 wird die Zahl „10“ durch „11“ ersetzt, um eine bislang nicht genannte Bestimmung zu aktualisieren.
- Die örtlich zuständige Behörde muss innerhalb einer Woche über Personen informiert werden, denen ein Mopedausweis ausgestellt wurde, sofern die ausstellende Stelle keine Speicherung im Führerscheinregister vornimmt.
Dokumente (PDFs)
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