Festsetzung von Hundertsätzen für die Kaufkraftausgleichszulage im September 2009
Verordnung vom 31.08.2009Zusammenfassung
Die Verordnung legt für September 2009 für zahlreiche Dienstorte im Ausland individuelle Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbedienstete verwendet werden.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten8/31/2009XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für September 2009 für zahlreiche Dienstorte im Ausland individuelle Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbedienstete verwendet werden.Schwerpunkte
- Für den Monat September 2009 wird für jeden im Ausland tätigen Bundesbediensteten ein individueller Hundertsatz festgelegt, der die Basis für die Kaufkraftausgleichszulage bildet.
- Die Festsetzung der Hundertsätze erfolgt auf Grundlage von § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die die Möglichkeit zur Anpassung der Zulagen regeln.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.