Festsetzung von Hundertsätzen für die Kaufkraftausgleichszulage im September 2009 Verordnung vom 8/31/2009
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten8/31/2009XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für September 2009 für zahlreiche Dienstorte im Ausland individuelle Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbedienstete verwendet werden.Schwerpunkte
- Für den Monat September 2009 wird für jeden im Ausland tätigen Bundesbediensteten ein individueller Hundertsatz festgelegt, der die Basis für die Kaufkraftausgleichszulage bildet.
- Die Festsetzung der Hundertsätze erfolgt auf Grundlage von § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die die Möglichkeit zur Anpassung der Zulagen regeln.
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