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Anpassung der Schülerheimbeiträge an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Schulen
Verordnung vom 31.08.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime jetzt 1,182 Euro kostet und die geänderte Regelung am 1. September 2009 in Kraft tritt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/31/2009XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime jetzt 1,182 Euro kostet und die geänderte Regelung am 1. September 2009 in Kraft tritt.

Schwerpunkte

  • Ein Beitragspunkt wird mit einem Betrag von 1,182 Euro festgelegt.
  • Die geänderte Fassung der Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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