Zusammenfassung
Die Verordnung 279/2009 ändert die Studienbeitragsregelung an der Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien, führt neue Bestimmungen zur Ermittlung der beitragsfreien Zeit ein und legt fest, dass Beiträge zusammen mit anderen Gebühren eingezogen werden. Sie gilt nur für Lehramtsstudierende, die die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Hochschulgesetz nicht erfüllen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/31/2009XXIV
Bildung
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 279/2009 ändert die Studienbeitragsregelung an der Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien, führt neue Bestimmungen zur Ermittlung der beitragsfreien Zeit ein und legt fest, dass Beiträge zusammen mit anderen Gebühren eingezogen werden. Sie gilt nur für Lehramtsstudierende, die die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Hochschulgesetz nicht erfüllen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt nur für Studierende im Erststudium des Lehramts, die die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Hochschulgesetz nicht erfüllen.
- Die Regelungen zum Erlass und zur Rückerstattung von Studienbeiträgen nach § 71 bleiben unverändert.
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