Änderung der Kontrollgerätekartenverordnung – Kosten für Ersatz‑Fahrerkarte Verordnung vom 1/28/2009
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/28/2009XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 ergänzt die Kontrollgerätekartenverordnung: Für jede Ersatz‑Fahrerkarte wird ein Kostenersatz von 14 Euro pro angefangenem Jahr der Restlaufzeit verlangt, und das Inkrafttreten der Änderungen ist auf den 1. Februar 2009 datiert.Schwerpunkte
- Für jede neu beantragte Ersatz‑Fahrerkarte ist ein Kostenersatz von 14 Euro pro angefangenem Jahr der verbleibenden Gültigkeitsdauer zu zahlen.
- Der bisherige Inhalt von § 6 wird als Absatz (1) gekennzeichnet, um die neue Kostenregel klar abzugrenzen.
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