Änderung der Kontrollgerätekartenverordnung – Kosten für Ersatz‑Fahrerkarte
Verordnung vom 28.01.2009Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 ergänzt die Kontrollgerätekartenverordnung: Für jede Ersatz‑Fahrerkarte wird ein Kostenersatz von 14 Euro pro angefangenem Jahr der Restlaufzeit verlangt, und das Inkrafttreten der Änderungen ist auf den 1. Februar 2009 datiert.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/28/2009XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 ergänzt die Kontrollgerätekartenverordnung: Für jede Ersatz‑Fahrerkarte wird ein Kostenersatz von 14 Euro pro angefangenem Jahr der Restlaufzeit verlangt, und das Inkrafttreten der Änderungen ist auf den 1. Februar 2009 datiert.Schwerpunkte
- Für jede neu beantragte Ersatz‑Fahrerkarte ist ein Kostenersatz von 14 Euro pro angefangenem Jahr der verbleibenden Gültigkeitsdauer zu zahlen.
- Der bisherige Inhalt von § 6 wird als Absatz (1) gekennzeichnet, um die neue Kostenregel klar abzugrenzen.
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