<!--[-->Zweite Änderung der Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2008<!--]-->
Zweite Änderung der Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2008
Verordnung vom 02.09.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2008: Sie führt neue Zahlungsnachweise ein, verschärft Qualitätskontrollen durch die AMA und regelt, wer für Proben‑ und Analyse­kosten aufkommt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/2/2009XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2008: Sie führt neue Zahlungsnachweise ein, verschärft Qualitätskontrollen durch die AMA und regelt, wer für Proben‑ und Analyse­kosten aufkommt.

Schwerpunkte

  • Lieferanten können anstelle von Quittungen entweder einen Auszug ihres speziellen Debitorenkontos oder – bei Automatenlieferungen – eine schriftliche Auswertung der Gerätedaten als Zahlungsnachweis einreichen.
  • Die AMA führt Kontrollen nach Art. 15 der EU‑Verordnung durch; bei Vor‑Ort‑Kontrollen kann sie den Milch‑ und Zuckergehalt prüfen und muss bei Mängeln alle Produkte des betroffenen Lieferanten untersuchen.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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