Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2008: Sie führt neue Zahlungsnachweise ein, verschärft Qualitätskontrollen durch die AMA und regelt, wer für Proben‑ und Analysekosten aufkommt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/2/2009XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Schulmilch‑Beihilfen‑Verordnung 2008: Sie führt neue Zahlungsnachweise ein, verschärft Qualitätskontrollen durch die AMA und regelt, wer für Proben‑ und Analysekosten aufkommt.Schwerpunkte
- Lieferanten können anstelle von Quittungen entweder einen Auszug ihres speziellen Debitorenkontos oder – bei Automatenlieferungen – eine schriftliche Auswertung der Gerätedaten als Zahlungsnachweis einreichen.
- Die AMA führt Kontrollen nach Art. 15 der EU‑Verordnung durch; bei Vor‑Ort‑Kontrollen kann sie den Milch‑ und Zuckergehalt prüfen und muss bei Mängeln alle Produkte des betroffenen Lieferanten untersuchen.
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