Änderung der ADN‑Verordnung – Anpassungen bei Gefahrguttransporten auf Wasserstraßen Verordnung vom 9/11/2009
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/11/2009XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 292/2009 ändert die bisherige Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen. Sie streicht einen Verweis auf Teile der Anlage 1, erweitert den Anwendungsbereich von § 2 und hebt die gesamte Anlage 1 auf.Schwerpunkte
- Der Verweis „einschließlich der Teile 1‑9 der Anlage 1“ wird aus § 1 entfernt, sodass die bisherige Verbindung zu einer nicht mehr existierenden Anlage entfällt.
- Die Überschrift von § 2 wird geändert und die Bestimmungen des Europäischen ADN‑Übereinkommens gelten nun auch für Gefahrguttransporte, die ausschließlich innerhalb Österreichs stattfinden.
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