<!--[-->Änderung der ADN‑Verordnung – Anpassungen bei Gefahrguttransporten auf Wasserstraßen<!--]-->
Änderung der ADN‑Verordnung – Anpassungen bei Gefahrguttransporten auf Wasserstraßen
Verordnung vom 11.09.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung 292/2009 ändert die bisherige Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen. Sie streicht einen Verweis auf Teile der Anlage 1, erweitert den Anwendungsbereich von § 2 und hebt die gesamte Anlage 1 auf.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/11/2009XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 292/2009 ändert die bisherige Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen. Sie streicht einen Verweis auf Teile der Anlage 1, erweitert den Anwendungsbereich von § 2 und hebt die gesamte Anlage 1 auf.

Schwerpunkte

  • Der Verweis „einschließlich der Teile 1‑9 der Anlage 1“ wird aus § 1 entfernt, sodass die bisherige Verbindung zu einer nicht mehr existierenden Anlage entfällt.
  • Die Überschrift von § 2 wird geändert und die Bestimmungen des Europäischen ADN‑Übereinkommens gelten nun auch für Gefahrguttransporte, die ausschließlich innerhalb Österreichs stattfinden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.