<!--[-->Mautbefreiung für die S 5 Stockerauer Schnellstraße (Grafenwörth – Krems)<!--]-->
Mautbefreiung für die S 5 Stockerauer Schnellstraße (Grafenwörth – Krems)
Verordnung vom 11.09.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 befreit einen Teil der Schnellstraße S 5 (zwischen Grafenwörth und Krems) von der Mautpflicht. Sie gilt ab dem 18. Dezember 2009 und ersetzt die frühere Mautausnahmeregelung von 2007.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/11/2009XXIV
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 befreit einen Teil der Schnellstraße S 5 (zwischen Grafenwörth und Krems) von der Mautpflicht. Sie gilt ab dem 18. Dezember 2009 und ersetzt die frühere Mautausnahmeregelung von 2007.

Schwerpunkte

  • Die S 5 Stockerauer Schnellstraße zwischen Grafenwörth und Krems wird von der Mautpflicht ausgenommen.
  • Die Verordnung tritt am 18. Dezember 2009 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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