Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 befreit einen Teil der Schnellstraße S 5 (zwischen Grafenwörth und Krems) von der Mautpflicht. Sie gilt ab dem 18. Dezember 2009 und ersetzt die frühere Mautausnahmeregelung von 2007.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/11/2009XXIV
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 befreit einen Teil der Schnellstraße S 5 (zwischen Grafenwörth und Krems) von der Mautpflicht. Sie gilt ab dem 18. Dezember 2009 und ersetzt die frühere Mautausnahmeregelung von 2007.Schwerpunkte
- Die S 5 Stockerauer Schnellstraße zwischen Grafenwörth und Krems wird von der Mautpflicht ausgenommen.
- Die Verordnung tritt am 18. Dezember 2009 in Kraft.
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