<!--[-->Änderung der Wasserstraßen‑Verkehrsordnung (WVO) 2009<!--]-->
Änderung der Wasserstraßen‑Verkehrsordnung (WVO) 2009
Verordnung vom 14.09.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung 296/2009 ändert die Wasserstraßen‑Verkehrsordnung, indem sie den Begriff „Sportfahrzeug“ präzisiert, einige Paragraphen streicht oder ersetzt und einen neuen § 50.04 zu Treppelwegen einführt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/14/2009XXIV
Wasser
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 296/2009 ändert die Wasserstraßen‑Verkehrsordnung, indem sie den Begriff „Sportfahrzeug“ präzisiert, einige Paragraphen streicht oder ersetzt und einen neuen § 50.04 zu Treppelwegen einführt.

Schwerpunkte

  • Der Klammerausdruck „(Sportfahrzeuge)“ wird aus § 1.10 Z 2 gestrichen, sodass die Bezeichnung nicht mehr im Gesetz erscheint.
  • Die Definition von „Sportfahrzeug“ wird in § 11.01 Z 1 lit. b präzisiert: Es handelt sich um ein Fahrzeug für Sport‑ oder Erholungszwecke, das keine Fahrgastschiffe sind.
Dokumente (PDFs)
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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