Vorläufige Sicherstellung des Trassenverlaufs für den zweigleisigen Ausbau der Pottendorfer Linie (Hennersdorf‑Münchendorf)
Verordnung vom 15.09.2009Zusammenfassung
Die Verordnung legt den vorläufigen Trassenverlauf für den zweigleisigen Ausbau der Pottendorfer Linie zwischen Hennersdorf und Münchendorf fest, definiert einen geschützten Geländestreifen, in dem Bau- und Nutzungsänderungen verboten sind, und stellt die Pläne öffentlich zur Einsicht bereit.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/15/2009XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den vorläufigen Trassenverlauf für den zweigleisigen Ausbau der Pottendorfer Linie zwischen Hennersdorf und Münchendorf fest, definiert einen geschützten Geländestreifen, in dem Bau- und Nutzungsänderungen verboten sind, und stellt die Pläne öffentlich zur Einsicht bereit.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den genauen Trassenverlauf für den zweigleisigen Ausbau der Pottendorfer Linie zwischen Hennersdorf und Münchendorf, inklusive aller notwendigen Lagemanöver.
- Im festgelegten Geländestreifen ist jede Form von Neubau, Erweiterung, Rohstoffgewinnung oder Deponieverbau untersagt, um die Trasse zu schützen.
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