Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung1/2/2009XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 ändert die Studienbeitragsverordnung, reduziert den Semesterbeitrag, legt neue Befreiungsregelungen fest und definiert, wann Studierende beitragsfrei sind.Schwerpunkte
- Der Studienbeitrag und ein möglicher Sonderbeitrag werden künftig gemeinsam eingezogen.
- § 91 Abs. 1 des Universitätsgesetzes gilt nur für ordentliche Studierende.
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