Änderung der Verordnung über die Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich (2009)
Verordnung vom 30.01.2009Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Regeln zur Konjunkturstatistik im Dienstleistungssektor, definiert neue statistische Einheiten, aktualisiert die Klassifikation auf ÖNACE 2008 und legt fest, welche Daten Unternehmen melden müssen sowie Fristen und Übergangsbestimmungen. Sie tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/30/2009XXIV
Wirtschaft
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Regeln zur Konjunkturstatistik im Dienstleistungssektor, definiert neue statistische Einheiten, aktualisiert die Klassifikation auf ÖNACE 2008 und legt fest, welche Daten Unternehmen melden müssen sowie Fristen und Übergangsbestimmungen. Sie tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche Unternehmen und Betriebe als statistische Einheiten gelten – darunter Unternehmen nach EWG‑Verordnung 696/93 und Betriebe nach dem Körperschaftsteuergesetz, ausgenommen Privatzimmervermietungen und Buschenschänke.
- Die bisherige Bezugnahme auf die ÖNACE‑Klassifikation von 2003 wird durch die aktuelle Systematik ÖNACE 2008 ersetzt.
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