Zusammenfassung
Die Schulobstverordnung 2009 regelt die Förderung von frischem Obst, Gemüse und Bananen an Grundschulen, legt die Förderbedingungen fest und definiert Antrags‑ sowie Meldepflichten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/18/2009XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Schulobstverordnung 2009 regelt die Förderung von frischem Obst, Gemüse und Bananen an Grundschulen, legt die Förderbedingungen fest und definiert Antrags‑ sowie Meldepflichten.Schwerpunkte
- Das Ziel der Verordnung ist, die gesunde Ernährung von Grundschulkindern zu fördern, indem frisches Obst, Gemüse und Bananen an Schulen verteilt werden.
- Förderfähig sind frisches Obst, frisches Gemüse und Bananenprodukte; die Kosten werden zu 50 % durch EU‑Beihilfen und zu 50 % durch nationale Mittel finanziert.
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