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Schulobstverordnung 2009 – Förderung von Obst und Gemüse in Grundschulen
Verordnung vom 18.09.2009

Zusammenfassung

Die Schulobstverordnung 2009 regelt die Förderung von frischem Obst, Gemüse und Bananen an Grundschulen, legt die Förderbedingungen fest und definiert Antrags‑ sowie Meldepflichten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/18/2009XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Schulobstverordnung 2009 regelt die Förderung von frischem Obst, Gemüse und Bananen an Grundschulen, legt die Förderbedingungen fest und definiert Antrags‑ sowie Meldepflichten.

Schwerpunkte

  • Das Ziel der Verordnung ist, die gesunde Ernährung von Grundschulkindern zu fördern, indem frisches Obst, Gemüse und Bananen an Schulen verteilt werden.
  • Förderfähig sind frisches Obst, frisches Gemüse und Bananenprodukte; die Kosten werden zu 50 % durch EU‑Beihilfen und zu 50 % durch nationale Mittel finanziert.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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